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Beschreibung

Produktinformationen "Warnblinkleuchte, mit Glühlampe"

Warnblinkleuchten mit GGVS-/ADR-Zulassung zur Absicherung von Unfallstellen und Pannenfahrzeugen. Diese Warnblinkleuchten sind nach Paragraph 53a StVZO für Fahrzeuge mit mehr als 2.8 t zulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben. Die Leuchten sind auch zur Absicherung von GGVS-Fahrzeugen einsetzbar, mit Ausnahme der Zone 1 und Zone 0. Die Leuchten zeichnen sich durch hohe Standsicherheit und einfachste Handhabung aus. Die Batterien sind nicht im Lieferumfang enthalten.

Merkmale:

  • lange Batterielaufzeit
  • enorm hell
  • Betrieb mit zwei D-Zellen
  • Blink- oder Dauerlicht möglich


Lieferumfang:

  • 1 Stück Warnblinkleuchte ohne Batterien

Abmessung 220 x 80 x 55 mm, Gewicht 400 g

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